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Aquila Studios
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Aquila*Studios

Stand: 17. September 2026

Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen3. Leistungen und Zusatzleistungen4. Mitwirkung des Auftraggebers5. Rechtstexte und rechtliche Verantwortung des Auftraggebers6. Rechte an Kundenmaterialien und abgebildeten Personen7. Einsatz von künstlicher Intelligenz8. Ablauf von Website-Projekten9. Korrekturschleifen und Änderungen10. Abnahme von Werkleistungen11. Mängel und Nacherfüllung12. Vergütung und Zahlung13. Laufende Betreuung und Wartung14. Hosting, Accounts und Drittanbieter15. Anzeigen und Suchmaschinenoptimierung16. Nutzungsrechte und Arbeitsdateien17. Referenznutzung18. Foto-, Video-, Drohnen- und FPV-Termine19. Kündigung und Projektabbruch20. Freie Mitarbeiter und Dienstleister21. Vertraulichkeit22. Haftung23. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Merlin Blumenschein, handelnd unter Aquila*Studios, Admiral-Spee-Str. 5, 79100 Freiburg im Breisgau, Deutschland.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Aquila*Studios ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch eine anderweitige übereinstimmende Vereinbarung zustande. Die Beauftragung und wesentliche Abstimmungen sollen zu Dokumentationszwecken in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB. Spätere individuelle Änderungen gehen früheren Vereinbarungen vor, soweit sie deren Inhalt ändern. Im Übrigen bestimmt das Angebot den konkreten Leistungsumfang; ergänzend gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.

3. Leistungen und Zusatzleistungen

Aquila*Studios erbringt kreative, technische und beratende Leistungen, insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Foto- und Videoproduktion, Drohnen- und FPV-Aufnahmen, Branding, Grafikdesign, Suchmaschinenoptimierung, Anzeigenbetreuung, Social-Media-Leistungen und Website-Wartung.

Welche Arbeitsergebnisse, Funktionen, Formate, Termine und Nutzungsrechte geschuldet sind, ergibt sich aus dem Angebot. Bei Werkleistungen ist das vereinbarte Arbeitsergebnis geschuldet; bei Dienstleistungen die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Zahl von Leads, Bewerbungen, Verkäufen, Rankings oder Umsätzen, wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesagt.

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Seiten, Formate, Drehtage, Konzepte, Animationen, Exporte oder grundlegende Änderungen einer freigegebenen Gestaltung, sind Zusatzleistungen. Aquila*Studios weist auf die Erweiterung hin und stimmt deren Umfang sowie Vergütung oder Abrechnungsgrundlage vor Ausführung mit dem Auftraggeber ab.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Er übermittelt Rückmeldungen und Freigaben innerhalb vereinbarter oder angemessen gesetzter Fristen und sorgt für eine abgestimmte Rückmeldung seiner Beteiligten.

Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtmäßige Bereitstellung seiner Inhalte verantwortlich. Aquila*Studios schuldet keine umfassende sachliche oder rechtliche Prüfung dieser Inhalte. Unberührt bleiben ausdrücklich übernommene Leistungen und gesetzliche Hinweispflichten.

Fehlende Mitwirkung verlängert Ausführungsfristen, soweit sie die Durchführung tatsächlich verzögert, einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Aquila*Studios informiert über erkennbare Auswirkungen. Notwendige zusätzliche Leistungen werden nach Nummer 3 vereinbart; gesetzliche Ansprüche wegen unterbliebener Mitwirkung bleiben unberührt. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich von Aquila*Studios werden dem Auftraggeber nicht zugerechnet.

5. Rechtstexte und rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

Die Beschaffung, inhaltliche Erstellung, rechtliche Prüfung, Freigabe und laufende Aktualisierung aller für das Angebot des Auftraggebers erforderlichen Rechtstexte obliegen dem Auftraggeber. Dies betrifft insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen, Pflichtinformationen sowie Texte für Einwilligungen und Cookie-Hinweise.

Der Auftraggeber liefert die Texte rechtzeitig in einer abschließend geprüften und zur Veröffentlichung freigegebenen Fassung. Er ist dafür verantwortlich, dass diese zu seinem Geschäftsmodell, seinen Leistungen, den tatsächlich eingesetzten Diensten und der vereinbarten Nutzung passen. Falls erforderlich, beauftragt er hierfür auf eigene Kosten einen hierzu befugten Rechtsberater.

Aquila*Studios übernimmt ausschließlich die vereinbarte technische Einbindung und gestalterische Formatierung der gelieferten Rechtstexte. Eine Prüfung auf rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Wirksamkeit oder Eignung sowie eine rechtliche Auswahl erforderlicher Texte ist nicht Bestandteil der Leistung. Auch die technische Einbindung, eine Vorschau oder die Veröffentlichung bedeutet keine rechtliche Prüfung oder Freigabe durch Aquila*Studios.

Aquila*Studios erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Garantie für die Rechtssicherheit der Website oder der gelieferten Texte. Die technische Einrichtung eines Consent-Tools umfasst nur die ausdrücklich vereinbarte Konfiguration. Die rechtliche Bewertung, welche Dienste, Einwilligungen und Informationspflichten erforderlich sind, obliegt dem Auftraggeber.

Soweit dies zur Erstellung passender Rechtstexte erforderlich ist, stellt Aquila*Studios dem Auftraggeber Informationen über die von Aquila*Studios im Projekt eingesetzten technischen Dienste zur Verfügung. Vor Veröffentlichung prüft der Auftraggeber die eingebundene Fassung und erteilt die Freigabe. Ohne erforderliche Inhalte oder Freigaben kann Aquila*Studios die davon betroffene Veröffentlichung zurückstellen; Nummer 4 bleibt anwendbar.

Nachträgliche inhaltliche Aktualisierungen und deren Einbindung sind nur umfasst, soweit sie vereinbart wurden. Die Verantwortung von Aquila*Studios für eine vertragsgemäße technische Einbindung, eigene Pflichtverletzungen und gesetzliche Hinweispflichten bleibt nach Maßgabe von Nummer 22 unberührt.

6. Rechte an Kundenmaterialien und abgebildeten Personen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und die von ihm veranlassten Aufnahmen im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen. Er beschafft die erforderlichen Rechte, Freigaben und, soweit erforderlich, Einwilligungen der betroffenen Personen. Die Freigaben müssen die geplanten Medien und Zwecke, insbesondere Website, Social Media, Recruiting und Anzeigen, abdecken.

Für von Aquila*Studios selbst beschaffte Materialien und eigene Verarbeitungsvorgänge bleibt Aquila*Studios im Rahmen der übernommenen Leistung verantwortlich. Erkennbar entgegenstehende Erklärungen betroffener Personen werden berücksichtigt. Gesetzliche Pflichten beider Parteien bleiben unberührt.

Der Auftraggeber stellt Aquila*Studios von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen. Ein Mitverschulden von Aquila*Studios ist zu berücksichtigen. Aquila*Studios informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Anerkenntnisse oder Vergleiche zu seinen Lasten erfolgen nicht ohne seine Zustimmung, soweit nicht zwingende rechtliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern.

7. Einsatz von künstlicher Intelligenz

Aquila*Studios kann KI-Werkzeuge unterstützend einsetzen, etwa zur Ideenentwicklung, Recherche, Entwurfsarbeit, Bildbearbeitung, Texterstellung und Code-Unterstützung. Die vereinbarten Anforderungen an die fachgerechte Leistung und an finale Arbeitsergebnisse bleiben bestehen. Entwürfe werden nicht allein durch ihren KI-Einsatz zu abnahmefähigen Endergebnissen.

Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine ausschließlichen Rechte an rein KI-generierten Bestandteilen und keine Markenregistrierung oder markenrechtliche Kollisionsprüfung zugesagt. Bei einem ausdrücklich vereinbarten Bedarf an exklusiven oder registrierungsfähigen Ergebnissen ist die Gestaltung darauf abzustimmen. Die Prüfung geschäftlicher Aussagen, die auf Angaben des Auftraggebers beruhen, und die rechtliche Prüfung nach Nummer 5 bleiben Aufgabe des Auftraggebers.

KI-generierte oder manipulierte Darstellungen erkennbarer Personen, Stimmen oder Gesichter werden nur im abgestimmten Umfang und bei Vorliegen der erforderlichen Rechte eingesetzt. Vor Veröffentlichung werden erforderliche Kennzeichnungen und die Zuständigkeiten für deren Umsetzung abgestimmt. Die jeweils eigenen gesetzlichen Pflichten der Parteien, insbesondere zu Datenschutz und KI-Transparenz, bleiben unberührt.

Vertrauliche Kundeninformationen und personenbezogene Daten werden nicht ohne vorherige Abstimmung, geeignete vertragliche Absicherung und eine tragfähige Rechtsgrundlage in externe KI-Systeme eingegeben.

8. Ablauf von Website-Projekten

Website-Projekte werden in der Regel in Konzept und Struktur, Gestaltung, technische Umsetzung sowie abschließende Prüfung und Abnahme unterteilt. Das Angebot kann einen anderen Ablauf vorsehen.

Eine Designfreigabe bestätigt die abgestimmte Gestaltung als Grundlage der weiteren Umsetzung. Wesentliche Änderungswünsche an dieser Grundlage können Zusatzleistungen sein. Die Designfreigabe ersetzt keine Abnahme der späteren Website und schließt Mängelrechte an der geschuldeten Leistung nicht aus.

9. Korrekturschleifen und Änderungen

Korrekturschleifen betreffen Anpassungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Umfangs. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind enthalten:

Website-Design: zwei Korrekturschleifen
finale Website-Umsetzung: eine Korrekturschleife
Video: zwei Korrekturschleifen
Fotoauswahl und Bildbearbeitung: eine Korrekturschleife
Branding und Grafikdesign: zwei Korrekturschleifen
Social-Media-Content: eine Korrekturschleife je vereinbartem Content-Paket

Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelt übermittelte Rückmeldung und deren Umsetzung. Neue Konzepte, zusätzliche Inhalte und erhebliche Erweiterungen werden nach Nummer 3 abgestimmt. Die Beseitigung berechtigter Mängel ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nicht auf Korrekturschleifen angerechnet.

10. Abnahme von Werkleistungen

Aquila*Studios stellt abnahmefähige Arbeitsergebnisse nach Fertigstellung zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auf. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Die gesetzliche Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB bleibt anwendbar. Ein bloßer Testbetrieb, eine Weitergabe zur Prüfung oder die Nutzung eines Teilergebnisses bewirken für sich allein keine Abnahme des Gesamtwerks. Eine konkludente Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Abnahme von Werkleistungen ist von Freigaben einzelner Entwurfsphasen und von der Erbringung reiner Dienstleistungen zu unterscheiden.

11. Mängel und Nacherfüllung

Der Auftraggeber beschreibt Mängel möglichst konkret und ermöglicht Aquila*Studios die Prüfung und Nacherfüllung. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen, einschließlich weiterer Rechte bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.

Geschmackliche Änderungen oder neue Anforderungen sind keine Mängel, soweit das Ergebnis der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Für Fehler durch spätere fremde Eingriffe oder externe Änderungen ist Aquila*Studios nicht verantwortlich, soweit diese nicht von Aquila*Studios zu vertreten sind. Eigene Auswahl-, Umsetzungs- und Hinweispflichten bleiben unberührt.

12. Vergütung und Zahlung

Maßgeblich sind die im Angebot ausgewiesenen Preise und Angaben zur Umsatzsteuer. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich erhoben wird und das Angebot Nettopreise ausweist, kommt diese hinzu. Soweit eine gesetzliche Steuerbefreiung Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden bei Projektleistungen 50 % bei Beauftragung als Anzahlung berechnet. Die verbleibenden 50 % werden bei Werkleistungen nach Abnahme, bei reinen Dienstleistungen nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung berechnet. Eine gesetzlich wirksame Abnahmefiktion bleibt unberührt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang und Eintritt der jeweiligen Fälligkeitsvoraussetzungen ohne Abzug zahlbar. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen Mängeln, bleiben bestehen.

Bei Zahlungsverzug kann Aquila*Studios weitere Leistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurückhalten. Aquila*Studios kündigt eine Arbeitspause an und berücksichtigt berechtigte Interessen des Auftraggebers. Hierdurch verursachte Fristverschiebungen werden mitgeteilt.

Externe Kosten wie Hosting, Domains, Lizenzen, Werbebudgets, Reise- und Fremdleistungskosten trägt der Auftraggeber, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung vereinbart wurden. Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

13. Laufende Betreuung und Wartung

Für Retainer, Wartung und sonstige laufende Leistungen legt das Angebot insbesondere Inhalte, Kontingente, Laufzeit, Kündigungsfristen und Vergütung fest. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen. Monatliche Retainer werden, soweit vereinbart, im Voraus berechnet.

Übertragung oder Verfall ungenutzter Kontingente müssen im Angebot geregelt werden. Ein Verfall erfasst nicht Leistungen, die aus einem von Aquila*Studios zu vertretenden Grund nicht erbracht wurden. Gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

Eine ständige Erreichbarkeit, 24/7-Überwachung oder bestimmte Reaktionszeiten werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Wartung, Backups, Updates und Betreuung nach Übergabe sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Gesetzliche Mängelrechte für bereits erbrachte Leistungen werden dadurch nicht eingeschränkt.

14. Hosting, Accounts und Drittanbieter

Accounts für Hosting, Domains, Plattformen, Werbesysteme und vergleichbare Dienste werden grundsätzlich vom Auftraggeber gehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Aquila*Studios unterstützt bei Einrichtung und Konfiguration im vereinbarten Umfang.

Der Auftraggeber trägt die mit den Anbietern vereinbarten Entgelte und verwaltet seine Vertragsbeziehung und Zugangsberechtigungen. Aquila*Studios informiert über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen, von Aquila*Studios ausgewählten Lizenzen und über erkennbare wesentliche Einschränkungen.

Aquila*Studios übernimmt keine Verfügbarkeitsgarantie für fremde Dienste. Für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei übernommener Auswahl oder Konfiguration, gilt Nummer 22. Die vereinbarte Übergabe erforderlicher Zugänge und Unterlagen bleibt geschuldet.

15. Anzeigen und Suchmaschinenoptimierung

Bei Google Ads, Meta Ads, SEO und vergleichbaren Maßnahmen werden die vereinbarte Einrichtung, Betreuung, Beratung und Optimierung geschuldet. Bestimmte Reichweiten, Klickpreise, Rankings oder Geschäftsergebnisse werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zugesagt.

Werbebudgets werden grundsätzlich über die Accounts des Auftraggebers abgerechnet. Budgetänderungen und zusätzliche Ausgaben werden vorab abgestimmt. Vereinbarte Arbeitsergebnisse und Berichtspflichten bleiben verbindlich. Für Pflichtverletzungen gilt Nummer 22.

16. Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

Nach vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte. Ohne abweichende Vereinbarung sind diese einfach, zeitlich und räumlich unbeschränkt und auf eigene Unternehmenszwecke bezogen. Dies umfasst die vereinbarten Veröffentlichungen sowie technisch erforderliche Vervielfältigungen und Anpassungen.

Bei Websites umfasst die vereinbarte Nutzung auch den Betrieb, einen technisch möglichen Hostingwechsel sowie Pflege und Weiterentwicklung durch beauftragte Dienstleister. Diese dürfen hierfür im erforderlichen Umfang auf die übergebenen Bestandteile zugreifen. Welche Quelltexte, CMS-Zugänge und sonstigen Dateien übergeben werden, wird im Angebot festgelegt. Plattform- und Drittanbieterlizenzen bleiben zu beachten.

Interne Entwürfe, Rohfotos, Rohvideos, offene Gestaltungs- und Schnittdateien sowie sonstige interne Arbeitsdateien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben. Dies schränkt die ausdrücklich vereinbarte Übergabe oder die vereinbarte Nutzbarkeit des Endergebnisses nicht ein.

Gibt Aquila*Studios ein Ergebnis vor vollständiger Zahlung zur Nutzung frei, besteht bis zur Zahlung eine vorläufige Nutzungserlaubnis. Deren Widerruf wegen Zahlungsverzugs setzt grundsätzlich eine vorherige Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist und Widerrufsandrohung voraus. Berechtigte Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Ausschließliche Nutzungsrechte, insbesondere für Logos und Branding, werden ausdrücklich vereinbart. Stockmaterial, Musik, Schriften, Open-Source-Software und andere Drittbestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Rechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem sie bestehen und übertragen werden können; vereinbarte Anforderungen an das Arbeitsergebnis bleiben unberührt.

17. Referenznutzung

Eine Veröffentlichung des Kundenprojekts durch Aquila*Studios zu eigenen Referenz- und Werbezwecken erfolgt nach Abstimmung und Freigabe des Auftraggebers, insbesondere hinsichtlich Material, Kundenname, Logo und Kanälen. Eine solche Freigabe kann bereits im Angebot für konkret bezeichnete Inhalte vereinbart werden.

Die Freigabe des Auftraggebers ersetzt keine erforderlichen Rechte oder Einwilligungen abgebildeter Personen und anderer Dritter. Vertrauliche Informationen, unveröffentlichte Materialien und sensible Betriebsinformationen werden nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht. Gesetzliche Widerrufs- und Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

18. Foto-, Video-, Drohnen- und FPV-Termine

Termine und erforderliche Vorbereitungen werden abgestimmt. Der Auftraggeber stellt die von ihm zugesagten Orte, Personen, Gegenstände und Zugänge bereit und beschafft die von ihm zu beschaffenden Freigaben. Aquila*Studios bleibt für eigene gesetzliche Betriebs- und Sicherheitsanforderungen verantwortlich.

Eine wetterbedingte Verschiebung wird abgestimmt, wenn die vereinbarte Leistung erheblich beeinträchtigt ist oder nicht sicher durchgeführt werden kann. Normale Licht- und Wetterabweichungen begründen allein keinen Anspruch auf eine kostenfreie Neuaufnahme.

Bei Absage, Verschiebung oder fehlender Vorbereitung richten sich Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Aquila*Studios weist erforderliche Ausfall- und Fremdkosten nachvollziehbar aus. Ersparte Aufwendungen, relevante Ersatzbelegungen und ein Mitverschulden sind zu berücksichtigen; eine doppelte Berechnung erfolgt nicht.

Über die sichere und rechtlich zulässige Durchführung von Drohnenflügen entscheidet Aquila*Studios nach fachlicher Einschätzung. Bei Hindernissen werden Ersatztermin oder Alternative abgestimmt. Kosten und Ansprüche richten sich nach der Ursache und den gesetzlichen Regeln; eigene Versäumnisse werden dem Auftraggeber nicht pauschal belastet.

19. Kündigung und Projektabbruch

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei freier Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 648 BGB. Aquila*Studios kann danach grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich aber ersparte Aufwendungen und den gesetzlich anzurechnenden anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

Bei Kündigung aus wichtigem Grund oder Beendigung eines Dienstvertrags gelten die dafür maßgeblichen gesetzlichen Regelungen. Ein vorübergehender Projektstillstand gilt nicht automatisch als Kündigung. Bei fehlender Mitwirkung kann Aquila*Studios nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eine Frist setzen und weitere Rechte geltend machen.

Die Abrechnung weist erbrachte Leistungen und sonstige berechtigte Forderungen nachvollziehbar aus. Anzahlungen werden angerechnet; derselbe Aufwand wird nicht mehrfach berechnet.

20. Freie Mitarbeiter und Dienstleister

Aquila*Studios darf geeignete freie Mitarbeiter und Dienstleister einsetzen. Die Verantwortung für die vereinbarte Leistung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei Aquila*Studios.

Vertraulichkeit und erforderliche Rechte an Arbeitsergebnissen werden berücksichtigt. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, sind erforderliche Datenschutzvereinbarungen und Regeln zur Unterauftragsverarbeitung gesondert einzuhalten. Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag.

21. Vertraulichkeit

Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht veröffentlichte Projektinhalte auch nach Ende der Zusammenarbeit. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung erforderlich und der Empfänger entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, die andere Partei zustimmt oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt oder rechtmäßig von berechtigten Dritten erhalten wurden. Nach Projektende werden vertrauliche Unterlagen auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweiszwecke entgegenstehen. Verbleibende Daten werden auf diese Zwecke beschränkt.

22. Haftung

Aquila*Studios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aquila*Studios für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht der vorstehende Absatz eingreift.

Für rechtliche oder inhaltliche Fehler in vom Auftraggeber gelieferten Rechtstexten und Materialien haftet Aquila*Studios nicht, soweit keine eigene Pflichtverletzung vorliegt. Für eigene Fehler bei der vereinbarten technischen Umsetzung und für eigene sonstige Pflichtverletzungen gelten die vorstehenden Regelungen. Eine Kundenfreigabe beseitigt diese Verantwortung nicht pauschal.

Das Ausbleiben eines nicht zugesagten wirtschaftlichen Erfolgs begründet für sich allein keinen Anspruch. Ansprüche wegen einer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben nach Maßgabe dieser Haftungsregelung bestehen. Die Regelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.

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